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An- und Abmeldungen vom Musikschulunterricht

Anmeldungen erfolgen in schriftlicher Form, das Formular ist am Gemeindeamt Kapelln erhältlich. Es kann direkt Frau Schellenbacher, unserer Sekretärin, oder bei einem Musikschullehrer abgegeben werden.

Diejenigen Schüler, die aufhören möchten, sind mittels eines von der Musikschule ausgeteilten Formulars bis spätestens Ende Juni ab-, alle Schüler, die Unterricht haben möchten, bis spätestens September anzumelden!.

Eine Abmeldung während des Schuljahres auf Grund plötzlich auftauchender Lustlosigkeit des Schülers oder terminlicher Kollisionen mit anderen Freizeitaktivitäten, für die die Musikschule nicht verantwortlich ist, ist grundsätzlich nicht möglich. Lediglich ein Umzug oder eine langwierige Krankheit (Bestätigung des Arztes erforderlich) berechtigen zum vorzeitigen Austritt. Eine Abmeldung während des Schuljahres kann jedoch in Abstimmung mit dem Lehrer und Leiter dann erfolgen, wenn jemand auf der Warteliste steht, der dann den Platz des Schülers einnehmen kann.Da die Plätze in manchen Fächern begrenzt sind, werden die Schüler auf Wartelisten gesetzt und bei Freiwerden eines Platzes nach Reihung der Anmeldung nachbesetzt.

Formulare

Unterrichtsvertrag
Schülerbogen.
Abmeldung
Einzugsermächtigung
Einwilligungserklärung Erziehungsberechtigte
Einwilligungserklärung Schüler eigenberechtigt
Statut des Musikschulverbands NÖ Mitte
Schulordnung